Als ob grenzwertige Abmahnungen und die aktuelle Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung in Instagram- und Blog-Postings nicht schon für genug Unsicherheit sorgen würde: Richter, Juristen, Politiker vermischen Fachbegriffe mit Alltagssprache, werfen beides wild durcheinander und erklären nicht, wovon sie eigentlich genau sprechen.
Da ist in Urteilen die Rede von „Links“ oder „Verlinkung“ auf Instagram, obwohl vermutlich Mentions (Erwähnungen) gemeint sind. Da wird von „Vertaggen“ gesprochen, obwohl Hashtags gemeint sind – was auf Instagram etwas gänzlich anderes ist als „Tagging“. Letzteres bedeutet bei Instagram das Markieren (und damit auch verlinken) von Personen in Bildern.
Instagram: Verwirrende Begriffe selbst bei Juristen
Das verwundert umso mehr, als Juristen sonst doch besonders penibel im Sprachgebrauch sind und ihre komplizierte Sprache ausgerechnet mit der Notwendigkeit zur Präzision begründen. Aber auch so manche Anwälte, die sich selbst im Internet zu Social-Media-Gurus stilisieren, tragen wenig zur Aufklärung bei, sondern verwenden Fachbegriffe in zumindest zweideutigem oder verwirrenden Zusammenhang.
Dabei würde ein Blick in die Instagram-FAQ schon reichen. Dann ließen sich auch viel klarere Empfehlungen für Blogger und Influencer aussprechen, welche Instrumente man in Hinblick auf Werbekennzeichnung besonders vorsichtig nutzen sollte – statt von „Links“ und „Verlinkung“ in Instagram zu sprechen, wo man bestenfalls erraten kann, was damit gemeint sein könnte.
Die wichtigsten Begriffe daher hier in der Zusammenfassung – in der Hoffnung, auf mehr Klarheit in der Kommunikation zu diesem ohnehin schwierigen Thema:
Hashtag – #hashtag
https://help.instagram.com/351460621611097
Charakter: klickbarer Link zu einer Liste von Postings, die denselben Hashtag enthalten
Anwendung: in der Bildbeschreibung, in Instagram-Stories und in der Instagram-Bio
Zweck: Vernetzung von ähnlichen Posts, ähnlich einer Verzeichnis-Suchmaschine nach Kategorien; wird auch für Aktionen und Events genutzt, um zu sehen, was die anderen in diesem Umfeld, beim gleichen Event, am gleichen Ort posten; Hashtags können keinem bestimmten Profil zugeordnet sein
Anmerkung: oft werden Hashtags vom Profilinhaber selbst erst im ersten Kommentar genannt (z.B. um zu vermeiden, dass die Hashtags beim automatischen Posten auf Facebook auch dort erscheinen)
Link – URL
Instagram-FAQ: https://help.instagram.com/936495066470190/
Charakter: klickbarer Link zu einer beliebigen URL im Internet
Anwendung: in der Instagram-Bio (nur ein Link pro Profil möglich); mit mehr als 10.000 Followern kann man einer Instagram-Story einen klickbaren Link hinzufügen
Zweck: direkte Verlinkung zu einer Website oder einen Shop
Anmerkung: bei einzelnen Posts sind keine klickbaren Links möglich
Mention / Erwähnung – @userprofil
Instagram-FAQ: https://help.instagram.com/1422266748076581
Charakter: klickbare Verknüpfung zu anderem Instagram-Profil
Anwendung: in der Bildbeschreibung, in Kommentaren und in der Instagram-Bio möglich
Zweck: andere Instagrammer gezielt auf ein Posting aufmerksam machen; Verlinkung von Instagram-Shops/Unternehmensprofilen; Verfolgung von Antworten auf eigene Kommentare (@mention des eigenen Profils wird beim Antworten automatisch eingefügt)
Tagging / Markierung – userprofil
Instagram-FAQ: https://help.instagram.com/174635396025538
Charakter: klickbare Verknüpfung zu anderem Instagram-Profil
Anwendung: wie Mention/Erwähnung, nur als Overlay direkt im Bild
Zweck: markieren von anderen Personen (Instagram-Profilen) in Fotos; andere Instagrammer gezielt auf ein Posting aufmerksam machen; Verlinkung von Instagram-Shops/Unternehmensprofilen
Anmerkung: wird erst beim Antippen des Bildes sichtbar